Fachvortrag "Flugunfälle"
Diesmal hat unser Abteilungsausbildungsteam LM Thomas Raffller von der FF Golling für einen Vortrag im Rahmen unserer Weiterbildung gewinnen können. Gott sei Dank kommen Flugunfälle nur selten vor, gerade deswegen ist es aber wichtig, einige Dinge bei einem Flugunfall und einer damit verbundenen Rettung von Verletzten zu beachten.
Angefangen vom Grundsatz, dass "Selbstschutz vor Fremdschutz" gilt, über die Wichtigkeit der persönlichen Schutzausrüstung (Helm, lange Kleidung zum Schutz vor Verletzungen mit Glasscherben/Carbonteilen und dem Einsatz von Schutzbrillen und FFP3 Masken zum Schutz vor Kohlefaser/Carbonteilen) hat er uns in seinem Vortrag auch über technische Details informiert.
Unter anderem, dass Ultraleichtflugzeuge verpflichtend ein sog. "Gesamtrettungssystem" (Infos dazu weiter unten) verbaut haben müssen, in Deutschland registrierte Ultraleichtflugzeuge nach der Länderkennung (D) ein „M“, sowie in Österreich nach der Länderkennung (OE) „7“ angeführt haben. Über die Kennzeichnung von Gesamtrettungssystemen gibt es derzeit keine verbindliche gesetzliche Regelung und auch keine internationalen Vorgaben. Zudem können auch andere Luftfahrzeuge mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet sein. Zu beachten ist weiters, dass auch Segelflugzeuge mit Hilfsmotoren und somit mit Treibstoff ausgestattet sein können, weswegen immer ein Feuerlöscher mitgenommen werden sollte.
Bei der Annäherung an ein verunfalltes Luftfahrzeug sollte also besonders darauf geachtet werden, ob es mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet ist. Dabei handelt es sich um einen Fallschirm, welcher im Notfall durch den Piloten ausgelöst werden kann, um das Luftfahrzeug und die Insassen sicher auf den Boden zu bringen. Auch wenn diese Systeme dazu sind, Menschenleben zu retten, können sie für die Retter lebensgefährlich werden, sollten sie nicht ausgelöst worden sein. Bis zu 1kg Sprengstoff können verbaut sein, um den Fallschirm mittels pyrotechnischer Rakete aus dem Luftfahrzeug zu schießen. Sollte die Rakete nicht ausgelöst sein oder Zweifel bestehen, ist eine Absicherung von mind. 100m durchzuführen und Fachpersonal vom Entschärfungsdienst zu verständigen.
Last but not least hat Thomas uns Kontaktadressen genannt, an die wir uns im Falle eines Flugunfalles wenden können.
Der Vortrag war extrem interessant und sehr kurzweilig!
Lieber Thomas: vielen lieben Dank für Deine Zeit und Dein Engagement und auf weiterhin so tolle Zusammenarbeit!